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Gesetzliche Rentenversicherung
Eingeführt wurde die GRV 1889 als "Invaliden- und Altersversicherung" mit der Zielsetzung "Armenfürsorge". In einer Solidargemeinschaft soll eine Grundversorgung sichergestellt werden, um den Mitgliedern in bestimmten gesetzlich festgelegten Fällen eine angemessene Lebensgrundlage zu geben.
Die gesetzliche Rentenversicherung hat die finanzielle Absicherung im Alter, im Fall der Erwerbsminderung und die Sicherung der Hinterbliebenen bei Tod des Versicherten zur Aufgabe. Im Alter ist die Rente Alterslohn für Lebensarbeitsleistung. Je höher und länger die Beitragszahlungen, desto mehr Rente kann beansprucht werden. Allerdings spart der Einzelne nicht individuell für seine eigene Rente an.
Es gilt der – ungeschriebene – Generationenvertrag.
Die Jüngeren zahlen für die Alten. Wer im Arbeitsleben steht, sorgt also mit seinen Beitragszahlungen für die heutige Rentnergeneration. Dafür kann der jetzige Beitragszahler erwarten, dass die folgende Generation mit ihren Beiträgen die dann fälligen Renten - also die eigene - finanziert.
Das Fundament der staatlichen Rentenversicherung wird immer weniger tragfähig, da immer weniger Erwerbstätige für die Renten aufkommen. Diese Disharmonie hat negativen Einfluss auf die Rentenentwicklung. Dieser Trend setzt sich weiter fort. Geburtenrückgang, steigende Lebenserwartung, hohe Arbeitslosigkeit und vorzeitiger Ruhestand haben die Finanzgrundlage der gesetzlichen Rentenversicherung erschüttert. Die dadurch erfolgten Einschnitte bei den gesetzlichen Alters-, Invaliditäts - und Hinterbliebenenrenten machen es erforderlich, dass Sie privat vorsorgen sollten.
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