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Reiseschutz, Versicherungsschutz weltweit, Krankenversicherungsschutz weltweit

Habe ich weltweit Versicherungsschutz?

Der private Krankenversicherungsschutz gilt grundsätzlich europaweit zeitlich unbegrenzt, außerhalb Europas mindestens für einen Monat. Bei längeren außereuropäischen Aufenthalten kann die Geltungsdauer gegebenenfalls verlängert werden. Sprechen Sie mit Ihrem Versicherer!

Der Versicherungsschutz für die Krankentagegeldversicherung erstreckt sich grundsätzlich auf Deutschland. Gegebenenfalls können Sie mit dem Versicherer abweichende Vereinbarungen treffen.

Beispielsweise durch Begrenzungen auf die deutsche Gebührenordnung für Ärzte kann der Versicherungsschutz im Ausland geringer sein als im Inland. Damit Sie auch im Ausland umfassend abgesichert sind, sollten Sie vorab den Leistungsumfang Ihres Versicherungsschutzes bei Ihrem Versicherer erfragen.

Im Ausland gelten andere Regeln. Dies beschränkt sich nicht allein auf die Gebührenordnung für Ärzte.

Um zusätzliche Kosten während des Auslandsaufenthaltes zu vermeiden, wie z. B. die Mehrkosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Ausland, sollten Sie eine Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen.

Als privat Krankenversicherter haben Sie ggf. Anspruch auf Beitragsrückerstattung!
Dann ist der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung doppelt sinnvoll. Denn bei einem Arztbesuch im Ausland übernimmt die Auslandsreise-Krankenversicherung die Kosten und in der Vollversicherung bleiben Sie leistungsfrei. Ihr Anspruch auf Beitragsrückerstattung bleibt nach wie vor bestehen.

 

Weitere Informationen erhalten Sie von den Barmenia Versicherungen!
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