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Kfz-Versicherung, Kfz-Haftpflicht, Vollkasko, Teilkasko

Kfz-Versicherungen

Kraftfahrzeuge stellen ein erhebliches Gefährdungspotenzial dar. Die Vielzahl der jährlichen Verkehrsunfälle mit Kfz-Beteiligung spricht für sich. Aus diesem Grund verpflichtet der Gesetzgeber jeden Halter eines Kfz oder Anhängers mit regelmäßigem Standort in Deutschland zum Abschluss und zur Aufrechterhaltung eines Haftpflichtversicherungsvertrages (§ 1 PflVG). Zum Abschluss einer Fahrzeugversicherung (z. B. Kasko) besteht kein gesetzlicher Zwang - im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung.

Sie selbst entscheiden, ob Sie zur Absicherung des Schadens- oder Verlustrisikos bezüglich Ihres Kfz eine Fahrzeugversicherung abschließen.

Eine Verpflichtung zum Abschluss kann allerdings im Zusammenhang mit Leasing- oder Darlehensverträgen bestehen.

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