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Kfz-Versicherung, Kfz-Haftpflicht, Vollkasko, Teilkasko

Kaskoversicherungen

Quick-Info

Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung besteht kein gesetzlicher Zwang zum Abschluss einer Fahrzeugversicherung (Kaskoversicherung).

Die Kaskoversicherung kann in freier Entscheidung abgeschlossen werden. Eine Verpflichtung zum Abschluss kann allerdings im Zusammenhang mit Leasing- oder Darlehensverträgen bestehen.

Die Kaskoversicherung schützt nicht - wie die Kfz-Haftpflichversicherung - vor Schadenersatzansprüchen von Unfallgegnern, sondern stellt im Schadensfall Leistungen für Reparatur oder Ersatz Ihres Fahrzeuges zur Verfügung.

Es gibt zwei Varianten der Kaskoversicherung:

  • die Vollkaskoversicherung
  • die Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden durch Brand, Explosion, Diebstahl, Sturm, Glasbruch, Wild, Hagel und Überschwemmung, Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss. Je nach Gesellschaft können auch direkte Schäden durch Marderbiss (ohne Folgeschäden) versichert sein. Die Vollkaskoversicherung deckt darüber hinaus auch Schäden, die durch Vandalismus entstanden sind, sowie Schäden am eigenen Auto für selbst verschuldete Unfälle.

Die Versicherung bezieht sich nicht nur auf das Fahrzeug als solches, sondern auch auf Teile, die unter Verschluss verwahrt werden oder am Fahrzeug befestigt sind. Die Definition ”unter Verschluss verwahrt” setzt dabei nicht zwingend den Verschluss im Fahrzeug voraus. So wäre beispielsweise ein Satz Reifen, der in der verschlossenen Garage verwahrt wird, versichert. Im Anhang der Versicherungsbedingungen (AKB) finden Sie eine ”Liste der mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile” (Teileliste).

5 gute Gründe
  • Versicherungsschutz für das eigene Fahrzeug bei selbstverschuldeten Unfällen
  • Leistungen für Reperatur oder Ersatz des Fahrzeuges
  • Versicherungsschutz auch für Glasbruch und Wildschäden in der Teilkaskoversicherung
  • In der Vollkaskoversicherung sind Vandalismusschäden mitversichert
  • Absicherung des privaten Vermögens
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