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Krankentagegeld für Arbeitnehmer
| Was ist, wenn Sie unverhofft krank werden? |
Als Arbeitnehmer haben Sie i.d.R. mindestens sechs Wochen lang Anspruch auf Gehalts- bzw. Lohnfortzahlung.
Sind Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse erhalten Sie im Anschluss daran Krankengeld, jedoch max. 90% des Nettoeinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze (derzeit 3.600,00 EUR (2008)). Von diesem Krankengeld werden dann noch die Beiträge zur Renten-, Pflegepflicht- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Einkommensteile über dieser Grenze werden gar nicht erfasst.
Sind Sie als Arbeitnehmer privat krankenversichert, sollten Sie unbedingt eine Krankentagegeldversicherung abschließen, die unmittelbar an das Ende der Gehalts- bzw. Lohnfortzahlung anschließt.
Tipp: Idealerweise beinhaltet die Krankentagegeldversicherung auch eine Anpassungsmöglichkeit an die Einkommensentwicklung (Dynamik).
| Wie hoch sollte Ihr Krankentagegeld sein? |
Nutzen Sie doch einfach unsere praktischen Online-Krankentagegeld-Rechner für Arbeitnehmer und prüfen Sie, wie hoch Ihre persönlichen Einbußen bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall sind!
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