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Altersvorsorge, private Rentenversicherung, Absicherung im Alter, Riesterrente

Leistungen der Riester-Rente

Grundlage eines jeden Vertrags zur staatlich geförderten Rente sind Ihre Beiträge und die Zulagen vom Staat. Die Zulagen vom Staat werden jedes Jahr den Versicherungsunternehmen direkt überwiesen und den Verträgen gutgeschrieben.
Für die Leistungen der Rentenversicherung lässt der Gesetzgeber Ihnen und den Versicherungsunternehmen wenig Spielraum. Jede Rentenversicherung die staatlich gefördert wird, enthält folgende Leistungen:

  • Rentenbeginn frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres.
  • Lebenslange monatliche Rentenzahlung.
  • Teilkapitalisierung bis zu 30% des gebildeten Kapitals zu Rentenbeginn möglich.
  • Übetragung des Restkapitals auf einen förderfähigen Vertrag der hinterbliebenen Ehegatten im Todesfall möglich.
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