Der Arbeitgeber finanziert sein Versorgungsversprechen über eine Pensionskasse. Im Versorgungsfall zahlt sie die Leistungen direkt an den Arbeitnehmer aus. Dieser hat gegenüber der Pensionskasse einen rechtlichen Anspruch auf seine Leistungen.
Die Pensionskasse eignet sich vor allem für kleinere Unternehmen, weil die Risiken von der Pensionskasse übernommen werden, die vertragliche Gestaltung einfach und der Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber minimal ist.
5 gute Gründe
Zahlung einer garantierten und lebenslangen Monatsrente zzgl. Überschussbeteiligung.
Es fallen keine zusätzlichen Kosten an (kein Beitrag zum Pensionssicherungsverein).
Die Beiträge sind bis zu einem monatlichen Betrag von 212 EUR (4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung West (in 2008: 63.600 Euro)) steuer- und sozialversicherungsfrei.
Die Pensionskasse wird nicht in der Bilanz ausgewiesen.
Die Pensionskasse ist in der Verwaltung und Durchführung einfach und unkompliziert.