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Pflegestufen

Leistungen abhängig von der Pflegestufe

Stufen der Pflegebedürftigkeit
  • Pflegestufe I: erhebliche Pflegebedürftigkeit
  • Pflegestufe II: Schwerpflegebedürftigkeit
  • Pflegestufe III: Schwerstpflegebedürftigkeit
Voraussetzungen für die Pflegestufen

Pflegestufe I: mind. 1 x täglich Hilfebedürftigkeit für mind. zwei Verrichtungen aus Körperpflege, Ernährung, Mobilität sowie mehrfach wöchentlich für hauswirtschaftliche Versorgung

Pflegestufe II: wie Pflegestufe I, jedoch mind. 3 x täglich Hilfebedürftigkeit

Pflegestufe III: wie Pflegestufe I, jedoch rund um die Uhr Hilfebedürftigkeit

Die Festlegung der Pflegestufe ist abhängig von der Häufigkeit des Pflegebedarfs und dem damit verbundenen Zeitaufwand.

 
Pflegestufe
Leistungsart
I
II
III

häusliche Pflege:

225 €
430 €
685 €
durch ehrenamtliche
Pflegepersonen (Pflegegeld)
durch anerkannte Pflegedienste auch teilstationäre Tages- und Nachtpflege (Kostenersatz)
440 €
1.040 €
1.510 €

Ersatzpflege bei Ausfall / Urlaub 

Kurzzeitpflege in Krisensituationen

je 1.510 € p. a.
für max. vier Wochen pro Kalenderjahr
sonstige Pflegeleistungen
Pflegehilfsmittel und Pflegekurse für ehrenamtliche Pflegepersonen
soziale Sicherung der Pflegepersonen

unter bestimmten Voraussetzungen: Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, sowie Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung

vollstationäre Pflege
(ausschließlich in anerkannten Pflegeheimen)

1.023 €
1.279 €
1.510 €

Beihilfeberechtigte bekommen diese Leistungen anteilig von der Beihilfestelle und der Pflegeversicherung.

Die Begrenzungen der Leistungen zeigen, dass die Pflegeversicherung oftmals nicht alle Kosten abdeckt, die im Pflegefall entstehen. Die verbleibenden Kosten können mit einer

abgesichert werden.

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