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Reise-Krankenversicherung

Reise-Krankenversicherung

Quick-Info

Für Auslandsreisende ist der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung unerlässlich. Sind Sie in einem Land unterwegs, das entweder zur EU gehört oder mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, bietet der sogenannte Auslandskrankenschein der gesetzlichen Krankenkassen Leistungen zu den vor Ort gültigen Bedingungen, d.h. Eigenbeteiligungen sind nicht unüblich. Oftmals werden Sie aber sowieso nur als Privatpatient behandelt, dann gilt: Krankheitskosten werden von den Krankenkassen nur begrenzt im Rahmen der in Deutschland üblichen Sätze übernommen. Der gesetzliche Krankenversicherungsschutz reicht dann oft nicht mehr aus.

Jenseits europäischer Grenzen (Ausnahme: Türkei, Tunesien) sind Sie immer Privatpatient. Das heißt, Sie müssen alle, auch sehr hohe Behandlungskosten selbst tragen. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten hier, wie auch für einen medizinisch notwendigen Rücktransport überhaupt keinen Versicherungsschutz.

Auch als privat Versicherter sollten Sie prüfen, ob Ihr Versicherungsschutz ausreicht. Schließt die private Krankenversicherung vollen Auslandsschutz für die Dauer der jeweiligen Reise ein? Ist ein Krankenrücktransport mitversichert? Mit einer Auslandskrankenversicherung sparen Sie mögliche Selbstbeteiligungen Ihrer privaten Vollversicherung und die mögliche Beitragsrückerstattung wird nicht gefährdet.

Ihre Reisekrankenversicherung können Sie sowohl als zeitlich befristete Police für eine Reise bis zu einer bestimmten Dauer, als auch als Jahrespolice für beliebig viele Reisen einer bestimmten Reisedauer innerhalb eines Jahres, abschließen.

5 gute Gründe
  • Ambulante ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfallfolgen sowie schmerzstillende Zahnbehandlung.
  • Stationäre Heilbehandlung.
  • Arznei-, Verband- und Heilmittel.
  • Medizinisch notwendiger Krankenrücktransport (auch als Rettungsflug) nach Deutschland.
  • Überführungskosten bei Tod einer versicherten Person bzw. die im Ausland anfallenden Bestattungskosten.

Die genauen Leistungen finden Sie in den Bedingungen des jeweiligen Versicherungsunternehmens.

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