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Reiserücktrittsversicherung

Reiserücktrittsversicherung

Quickinfo
Sie freuen sich schon seit Monaten auf den lang ersehnten Urlaub, und dann passiert es: Ein Autounfall oder eine plötzliche Krankheit lassen die Urlaubsvorfreude schnell dahinschmelzen. Gut, wenn Sie vorher eine Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen haben!

Die Reiserücktrittsversicherung erstattet die Stornogebühren, die der Reiseveranstalter in Rechnung stellt. Zusätzlich können Sie sich auch für den Fall absichern, dass Sie wegen einer vorzeitigen Rückreise bereits bezahlte Reiseleistungen nicht in Anspruch nehmen können. Sollten Sie zu einer vorzeitigen Abreise gezwungen sein, ersetzt Ihnen die Reiseabbruchversicherung entstandene Mehrkosten. Bei einigen Anbietern ist mitlerweile auch ein Selbstbehalt üblich.

So können Sie die entgangenen Urlaubsfreuden wenigstens verschieben und müssen nicht aus Kostengründen ganz auf Erholung verzichten.

Die Reiserücktrittsversicherung können Sie i. d. R. bei Buchung Ihrer Urlaubsreise in Ihrem Reisebüro abschließen. Die Reisebüros kooperieren dazu mit Versicherungsunternehmen.

6 Gute Gründe

Die Reiserücktrittsversicherung leistet üblicherweise bei:

  • schweren Unfällen, die Sie oder ein naher Angehöriger erleiden,
  • unerwartet schwerer Erkrankung,
  • Tod eines nahen Angehörigen,
  • unvorhersehbaren Komplikationen bei einer Schwangerschaft,
  • schweren Schäden für den Versicherten durch Einbruch in die Wohnung, Brandstiftung, Feuer, Elementarereignisse wie Überschwemmungen, Erdbeben etc.
  • Unverträglichkeit nach einer Impfung.