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Wer wird gefördert?
Zu den begünstigten Personen gehören u. a. alle Arbeitnehmer, Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes ohne Anspruch auf eine Zusatzversorgung, pflichtversicherte Selbstständige, Auszubildende, Kindererziehende, Wehr- oder Zivildienstleistende oder sonstige Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Außerdem werden Ehepartner mit einer eigenen Zulage gefördert. Das gilt auch, wenn sie selbst nicht zum begünstigten Personenkreis gehören. Voraussetzung ist in jedem Fall aber, dass beide Ehepartner dann einen entsprechenden Vertrag abschließen. Ziel ist es, dass jeder eigene Ansprüche aufbaut. Die Kinderzulage wird demjenigen gutgeschrieben, der gleichzeitig auch das Kindergeld erhält. Bei Ehepaaren wird die Kinderzulage grundsätzlich der Mutter zugeordnet, auf Antrag beider Eltern dem Vater.
Andere Personengruppen müssen – wie auch schon in der Vergangenheit – eigenverantwortlich ihre Versorgung privat aufbauen.
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