Auch Campingfahrzeuge und Wohnwagen und Anhänger benötigen Versicherungsschutz. Für diese Fahrzeuge ist die Haftpflichtversicherung ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben.
Bei Campingfahrzeugen wird die Prämie für die Kfz-Haftpflichtversicherung nach der KW-Leistung und die Prämie für die Kaskoversicherung nach dem Fahrzeugneuwert berechnet. Für Wohnwagen gibt es in der Kfz-Haftpflichtversicherung nur eine einheitliche Prämie ohne Differenzierung . In der Kaskoversicherung wird die Prämie jedoch ebenfalls anhand des Fahrzeugneuwertes berechnet.
Anders als bei den o.g. Fahrzeugen wird die Prämie für Anhänger in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung i.d.R. nach der Nutzlast bzw. dem zulässigen Gesamtgewicht, dem Verwendungszweck und oftmals auch nach der Aufbauart des Anhängers berechnet.
5 gute Gründe
Ohne Abschluss einer Haftpflichtversicherung darf keines der o.g. Fahrzeuge betrieben werden
Versicherungsschutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Schutz des Privatvermögens vor Haftpflichtansprüchen
Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen Dritter (auch gerichtlich)