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Kfz-Versicherung, Kfz-Haftpflicht, Vollkasko, Teilkasko

Sonstige Fahrzeuge / Anhänger

Quick-Info
Auch Campingfahrzeuge und Wohnwagen und Anhänger benötigen Versicherungsschutz. Für diese Fahrzeuge ist die Haftpflichtversicherung ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben.

Bei Campingfahrzeugen wird die Prämie für die Kfz-Haftpflichtversicherung nach der KW-Leistung und die Prämie für die Kaskoversicherung nach dem Fahrzeugneuwert berechnet. Für Wohnwagen gibt es in der Kfz-Haftpflichtversicherung nur eine einheitliche Prämie ohne Differenzierung . In der Kaskoversicherung wird die Prämie jedoch ebenfalls anhand des Fahrzeugneuwertes berechnet.

Anders als bei den o.g. Fahrzeugen wird die Prämie für Anhänger in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung i.d.R. nach der Nutzlast bzw. dem zulässigen Gesamtgewicht, dem Verwendungszweck und oftmals auch nach der Aufbauart des Anhängers berechnet.
5 gute Gründe
  • Ohne Abschluss einer Haftpflichtversicherung darf keines der o.g. Fahrzeuge betrieben werden
  • Versicherungsschutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Schutz des Privatvermögens vor Haftpflichtansprüchen
  • Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen Dritter (auch gerichtlich)
  • Versicherungsschutz auch im Ausland
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