Es besteht grundsätzlich freie Krankenhauswahl. Allerdings sollten Sie sich vorher die Kostenübernahme durch Ihre Versicherung zusagen lassen. Die Krankenhäuser bieten folgende Leistungen an, für die es bei den meisten Krankenversicherern auch einen entsprechenden Versicherungsschutz gibt:
Allgemeine Krankenhausleistungen (Pflegekosten, Unterbringung im Mehrbettzimmer, Behandlungskosten durch den Dienst habenden Arzt)
Wahlleistungen (bessere Unterbringung im Zwei- oder Einbettzimmer, privatärztliche Behandlung, z. B. durch den Chefarzt)