Der Arbeitgeber zahlt Beiträge an die Unterstützungskasse. Diese schließt wiederum eine Rückdeckungsversicherung bei einer Lebensversicherungsgesellschaft ab. Die Leistungen werden direkt an den Arbeitnehmer ausgezahlt.
Die Unterstützungskasse ermöglicht dem Arbeitgeber Zusagen in unbegrenzter Höhe zu erteilen, ohne dabei Rückstellungen zu bilden. Der Arbeitgeber ist hier außerdem sehr flexibel bei der Gestaltung seiner Versorgungsversprechen.
5 gute Gründe
Bestehende Pensionszusagen können in der Rentenphase in eine Unterstützungskasse ausgelagert werden.
Für die Finanzierung der Leistungen muss keine Rückstellung gebildet werden (keine Bilanzberührung).
Die Beiträge sind in unbegrenzter Höhesteuerfrei und bis zu einem monatlichen Betrag von 212 Euro (4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung West (in 2008: 63.600 Euro)) sozialversicherungsfrei
Der Arbeitgeber kann auch Kapitalzahlungen als Versorgungsversprechen zusagen.
Die Verwaltung wird von der Unterstützungskasse übernommen.