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Versicherungspflichtgrenzen der gesetzlichen Krankenversicherung

Versicherungspflichtgrenze

Krankenversicherungspflichtgrenzen ab 01.01.2012

Seit dem 01.01.2003 gibt es zwei Krankenversicherungspflichtgrenzen für Arbeitnehmer - abhängig davon, wo jemand am 31.12.2002 versichert war:

  • Wer am 31.12.2002 nicht gesetzlich, sondern als Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der an diesem Tag geltenden Versicherungspflichtgrenze privat vollversichert war, unterliegt der "kleinen" monatlichen Versicherungspflichtgrenze von 3.825,00 EUR monatlich.
  • Für alle anderen Personenkreise gilt die "große" Grenze von 4.237,50 EUR monatlich.

Somit ergibt sich folgendes Schema:

Arbeitnehmer war am 31.12.2002
"große" Grenze
von 4.237,50 EUR

"kleine" Grenze
von 3.825,00 EUR

PKV-versichert... ... als Arbeitnehmer mit Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze
 
X
... auf Grund anderer Sachverhalte (z. B. Student, Selbstständiger, Beamter)
X
 
GKV-versichert
X
 
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