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Private Krankenversicherung oder Zusatzversicherung

Versicherungspflichtgrenze

Krankenversicherungspflichtgrenzen (Stand ab 01.01.2012)

Seit dem 01.01.2003 gibt es zwei Krankenversicherungspflichtgrenzen für Arbeitnehmer - abhängig davon, wo jemand am Tag vor In-Kraft-Treten des Gesetzes (also am 31.12.2002) versichert war:

  • Wer am 31.12.2002 nicht gesetzlich, sondern als Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der an diesem Tag geltenden Versicherungspflichtgrenze privat vollversichert war, unterliegt der "kleinen" monatlichen Versicherungspflichtgrenze von 3.825,00 EUR.
  • Für alle anderen Personenkreise gilt die "große" Grenze von monatlich 4.237,50 EUR

Somit ergibt sich folgendes Schema:

Arbeitnehmer war am 31.12.2002
"große" Grenze von 4.237,50 EUR 

"kleine" Grenze von 3.825,00 EUR

PKV-versichert... ... als Arbeitnehmer mit Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze
 
X
... auf Grund anderer Sachverhalte (z. B. Student, Selbstständiger, Beamter)
X
 
GKV-versichert
X
 

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