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Versicherungspflichtgrenze
Krankenversicherungspflichtgrenzen (Stand ab 01.01.2012)
Seit dem 01.01.2003 gibt es zwei Krankenversicherungspflichtgrenzen für Arbeitnehmer - abhängig davon, wo jemand am Tag vor In-Kraft-Treten des Gesetzes (also am 31.12.2002) versichert war:
- Wer am 31.12.2002 nicht gesetzlich, sondern als Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der an diesem Tag geltenden Versicherungspflichtgrenze privat vollversichert war, unterliegt der "kleinen" monatlichen Versicherungspflichtgrenze von 3.825,00 EUR.
- Für alle anderen Personenkreise gilt die "große" Grenze von monatlich 4.237,50 EUR
Somit ergibt sich folgendes Schema:
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Arbeitnehmer war am 31.12.2002 |
"große" Grenze von 4.237,50 EUR |
"kleine" Grenze von 3.825,00 EUR |
| PKV-versichert... |
... als Arbeitnehmer mit Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze |
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X |
| ... auf Grund anderer Sachverhalte (z. B. Student, Selbstständiger, Beamter) |
X |
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GKV-versichert |
X |
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