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ambulante Behandlungen beim Arzt

Ambulante Leistungen

Ob und in welcher Höhe Ihr Versicherer die aufgeführten Leistungen übernimmt, ist bei jedem Versicherungsunternehmen unterschiedlich. Ärztliche bzw. zahnärztliche Leistungen werden für Privatpatienten grundsätzlich nach einer Gebührenordnung (GOÄ/GOZ) abgerechnet. Die Gebührenordnung ist die Grundlage für die Vergütung ärztlicher Leistungen. Innerhalb dieser Gebührenordung können Ärzte ihre Leistung, je nach Schwierigkeitsgrad der Behandlung, in unterschiedlicher Höhe berechnen. Es werden hierzu verschiedene Steigerungsfaktoren verwendet. Hierbei gibt es Unterschiede im Versicherungsschutz der einzelnen Krankenversicherer (Begrenzungen auf die Gebührenordnung). Es gibt Tarife, die lediglich den einfachen Satz der Gebührenordnung übernehmen, aber auch Tarife, die ohne Begrenzung auf die Gebührenordnungen Leistungen zur Verfügung stellen.

Im Rahmen der ambulanten Behandlung können Sie folgende Leistungen absichern:

  • Ärztliche Beratungen / Hausbesuche / Untersuchungen
  • Heilpraktikerbehandlung (nicht bei allen Gesellschaften mitversichert!) 
  • Hebammenleistungen / Entbindungspfleger 
  • Heilmittel (hierzu zählen z. B. Massagen, Krankengymnastik, Fangoanwendungen usw.)
  • Ambulante Operationen
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Röntgendiagnostik und Therapie
  • Psychotherapeutische Behandlungen (Hieran sind bei vielen Versicherern besondere Voraussetzungen geknüpft! Auch die Erstattungshöhe ist sehr unterschiedlich!)
  • Naturheilverfahren / Alternativmedizin (nicht bei allen Krankenversicherern mitversichert!)
  • Impfungen
  • Arznei- und Verbandmittel
  • Hilfsmittel (Technische Mittel, die körperliche Behinderungen ausgleichen oder abschwächen sollen. Von der Brille bis zum Rollstuhl. Auch hierbei variieren die Erstattungshöhen bei den Versicherern stark.)
  • Krankentransporte
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