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Ambulante Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung

Ambulante Behandlung

  • Es ist eine Praxisgebühr von 10 EUR in einem Quartal bei ärztlicher oder zahnärztlicher Behandlung beim Arzt / Zahnarzt zu entrichten. Erfolgt die Behandlung auf Überweisung, entfällt die Zuzahlung soweit der zweite Arztbesuch in dasselbe Quartal fällt. Bei Aufsuchen von Arzt und Zahnarzt summiert sich die Zuzahlung auf 20 EUR in einem Quartal.
  • Ärztliche Behandlung erfolgt durch Vertragsärzte
  • Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten für:
    • Kinder bis zum 6. Lebensjahr
    • Krebsvorsorge für Frauen ab dem 20. Lebensjahr
    • Krebsvorsorge für Männer ab dem 45. Lebensjahr
    • Herz-, Kreislauf-, Nieren- und Diabetesvorsorge jedes 2. Jahr ab dem 35. Lebensjahr
  • Psychotherapie, ggf. nach Gutachten
  • Heilmittel (z. B. Massagen, Krankengymnastik etc.)
    Selbstbeteiligung von 10 % der Kosten zuzüglich 10 EUR je Verordnung
  • Arznei- und Verbandmittel
    10 % Eigenanteil mindestens 5 EUR maximal 10 EUR pro Arzneimittel, jedoch nicht mehr als die Kosten.
    • Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel werden nicht erstattet.
  • Hilfsmittel 10 % Eigenanteil für jedes Hilfsmittel; mindestens 5 EUR maximal 10 EUR 
    • Kosten werden für die einfache und zweckmäßige Ausführung übernommen.
    • Brillen und Kontaktlinsen werden grundsätzlich nicht mehr erstattet; Ausnahmen: für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und schwer sehbeeinträchtigte Menschen.
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