Es ist eine Praxisgebühr von 10 EUR in einem Quartal bei ärztlicher oder zahnärztlicher Behandlung beim Arzt / Zahnarzt zu entrichten. Erfolgt die Behandlung auf Überweisung, entfällt die Zuzahlung soweit der zweite Arztbesuch in dasselbe Quartal fällt. Bei Aufsuchen von Arzt und Zahnarzt summiert sich die Zuzahlung auf 20 EUR in einem Quartal.
Ärztliche Behandlung erfolgt durch Vertragsärzte
Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten für:
Kinder bis zum 6. Lebensjahr
Krebsvorsorge für Frauen ab dem 20. Lebensjahr
Krebsvorsorge für Männer ab dem 45. Lebensjahr
Herz-, Kreislauf-, Nieren- und Diabetesvorsorge jedes 2. Jahr ab dem 35. Lebensjahr
Psychotherapie, ggf. nach Gutachten
Heilmittel (z. B. Massagen, Krankengymnastik etc.) Selbstbeteiligung von 10 % der Kosten zuzüglich 10 EUR je Verordnung
Arznei- und Verbandmittel 10 % Eigenanteil mindestens 5 EUR maximal 10 EUR pro Arzneimittel, jedoch nicht mehr als die Kosten.
Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel werden nicht erstattet.
Kosten werden für die einfache und zweckmäßige Ausführung übernommen.
Brillen und Kontaktlinsen werden grundsätzlich nicht mehr erstattet; Ausnahmen: für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und schwer sehbeeinträchtigte Menschen.