Voraussetzung: Sie müssen für den Bezug von Arbeitslosengeld arbeitslos sein
Arbeitslos ist, wer
vorübergehend in keinem Beschäftigungsverhältnis steht und
eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Std. wöchentlich umfassende Beschäftigung sucht.
Für die Höhe des Arbeitslosengeldes ist von Bedeutung
das versicherungspflichtige Arbeitsentgelt, das Sie in der letzten Beschäftigung vor Entstehung Ihres Leistungsanspruches zuletzt durchschnittlich erzielt haben bzw. andere versicherungspflichtige Entgelte aus der Zeit vor Ihrer Arbeitslosigkeit (zum Beispiel Krankengeld);
das Vorhandensein eines Kindes im Sinne des § 32 Abs. 1, 3 bis 5 Einkommensteuergesetz; die zu berücksichtigende Lohnsteuerklasse.