Direkteinstieg
Arbeitslosenversicherung: Arbeitslosengeld

Arbeitslosengeld

Voraussetzung: Sie müssen für den Bezug von Arbeitslosengeld arbeitslos sein

Arbeitslos ist, wer

  • vorübergehend in keinem Beschäftigungsverhältnis steht und
  • eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Std. wöchentlich umfassende Beschäftigung sucht.

Für die Höhe des Arbeitslosengeldes ist von Bedeutung

  • das versicherungspflichtige Arbeitsentgelt, das Sie in der letzten Beschäftigung vor Entstehung Ihres Leistungsanspruches zuletzt durchschnittlich erzielt haben bzw. andere versicherungspflichtige Entgelte aus der Zeit vor Ihrer Arbeitslosigkeit (zum Beispiel Krankengeld);
  • das Vorhandensein eines Kindes im Sinne des § 32 Abs. 1, 3 bis 5 Einkommensteuergesetz; die zu berücksichtigende Lohnsteuerklasse.
Weitere Informationen erhalten Sie von den Barmenia Versicherungen!
zum Thema erhalten Sie von den Barmenia Versicherungen