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Aufgaben der Arbeitslosenversicherung

Aufgabe der Arbeitslosenversicherung

Die Leistungen der Arbeitsförderung sollen insbesondere

  • den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt unterstützen,
  • die zügige Besetzung offener stellen ermöglichen,
  • die individuelle Beschäftigungsfähigkeit durch Erhalt und Ausbau von Kenntnissen, Fertigkeiten sowie Fähigkeiten fördern,
  • unterwertiger Beschäftigung entgegenwirken und
  • zu einer Weiterentwicklung der regionalen Beschäftigungs- und Infrastruktur beitragen.

Ohne Wettbewerb


Praktisch ohne funktionsgleiche private Konkurrenz steht die gesetzliche Arbeitslosenversicherung da. Das Risiko der Arbeitslosigkeit lässt sich nur über eine Versicherungspflicht und einen Solidarausgleich, kaum aber versicherungsmathematisch erfassen und kalkulieren.

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