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Aufgeschobene Rentenversicherung
Bei dieser Form der Rentenversicherung zahlt der Versicherungsnehmer mehrere Jahre gleichbleibende Beiträge oder einen Einmalbeitrag in die Rentenversicherung. Spätestens zum vereinbarten Rentenbeginn endet die Beitragszahlung und aus dem angesparten Kapital wird eine lebenslängliche Rente gezahlt, deren Höhe direkt bei Vertragsabschluss garantiert wird. Die Rente erhöht sich durch Überschussanteile, die von dem Versicherer erwirtschaftet und ausgeschüttet werden.
Der Versicherte hat das Wahlrecht zwischen einer lebenslangen Rentenzahlung oder einer einmaligen Kapitalabfindung.
Für den Todesfall vor Rentenbeginn kann die Rückzahlung der eingezahlten Beiträge (Beitragsrückgewähr), für den Todesfall nach Rentenbeginn eine Mindestlaufzeit der Rente (Rentengarantiezeit) oder teilweise auch eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge abzüglich der bereits gezahlten Renten (Beitragsrückgewähr) vereinbart werden.
Grundsätzlich werden alle Verträge mit Kapitalauszahlung vollständig besteuert. Bei Verträgen, die ab dem 01.01.2005 abgeschlossen werden, greift für Versicherte, die zum Zeitpunkt der Auszahlung das 60. Lebensjahr vollendet haben und deren Vertrag länger als 12 Jahre lief, das Halbeinkünfteverfahren, d. h. bei Auszahlung werden die Erträge zur Hälfte versteuert.
Wählt der Versicherte die lebenslange Rentenzahlung findet die günstige Ertragsanteilbesteuerung Anwendung.
Die private Rentenversicherung ist das einzige Altersvorsorgeprodukt, dass das Langlebigkeitsrisiko durch eine garantierte lebenslange Rentenzahlung abdeckt. Ein weiterer Vorteil liegt unter anderem darin, dass eine Gesundheitsprüfung nicht erforderlich ist, sofern keine Zusatzversicherungen (z.B. Berufsunfähigkeit, Hinterbliebenenrente) eingeschlossen werden.
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