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Basis-Rente (Rürup)
Quick-Info
Bei der Basis-Rente handelt es sich um eine Rentenversicherung, bei der außer der Rentenzahlung kein Anspruch auf Auszahlungen bestehen darf. Eine ergänzende Absicherung von Berufsunfähigkeit, verminderter Erwerbsfähigkeit und von Hinterbliebenen darf enthalten sein, allerdings mit einer sehr engen Hinterbliebenendefinition.
Steuerliche Behandlung:
- Die Beiträge zur Basis-Rente sind als Sonderausgaben in der Steuererklärung abzugsfähig (im Jahr 2006 zu 62% – steuerfreier Anteil aus max. 20.000 EUR Vorsorgeaufwendungen)*
- Der Prozentsatz erhöht sich stufenweise bis zum Jahr 2025 auf 100 Prozent.*
*Die steuerlichen Auswirkungen sind abhängig vom Ergebnis der Günstigerprüfung, die im Rahmen der Steuererklärung vom Finanzamt durchgeführt wird.
Die Leistungen aus den Leibrentenversicherungen werden schrittweise nachgelagert besteuert, der steuerpflichtige Anteil für jeden Rentnerjahrgang steigt von 50 % in 2005 bis auf 100 % in 2040.
Die steuerliche Behandlung macht die Basis-Rente besonders interessant für
- Selbstständige, die die Beiträge für diese Form der Altersvorsorge (im Jahr 2006 max. 62% von 20.000 EUR) steuerlich absetzen können,
- Singles, die die Basis-Rente mit einem Berufsunfähigkeitsschutz kombinieren wollen und keinen Wert auf Todesfallschutz legen,
- Ehepaare, da bei gemeinsamer Veranlagung der doppelte Höchstbeitrag beim Sonderausgabenabzug (40.000 EUR) gilt.
Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, können sich durch eine sofort beginnende Basis-Rente gegen einen Einmalbeitrag besonders hohe Steuervorteile sichern. Bei einem Versicherungs- und Rentenbeginn in 2006 kann der Einmalbeitrag im Rahmen des Höchstbetrages zu 62 % steuerlich geltend gemacht werden. Die Rente ist aber nur zu 52 % steuerpflichtig.
5 gute Gründe
- Zahlung einer garantierten und lebenslangen Monatsrente. zzgl. Überschussbeteiligung.
- Ergänzende Absicherung, wie Berufsunfähigkeitsvorsorge oder Hinterbliebenenversorgung ist möglich.
- Jährlich steigende Steuerbefreiung der Altersvorsorgebeiträge.
- Steuerliche Vergünstigungen der Beiträge durch nachgelagerte Besteuerung.
- Die Basis-Rente ist "Hartz IV-sicher" und muss bei anhaltender Arbeitslosigkeit nicht verwertet werden.
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