Die Beitragskalkulation erfolgt in der Lebensversicherung nach dem Äquivalenzprinzip, das heißt, es muss ein versicherungstechnisches Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben bestehen. Das gilt nicht für den einzelnen Vertrag, sondern für das Kollektiv, also für die große Zahl gleichartiger Verträge.
Unterschiedliche Faktoren bestimmen den Beitrag für Lebensversicherungen. Diese Faktoren müssen für einen langen Zeitraum Gültigkeit haben. Die Beiträge müssen also vorsichtig kalkuliert sein, um die Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen dauerhaft zu sichern.
Der Beitrag lässt sich gedanklich in drei Komponenten zerlegen: Spar-, Risiko- und Kostenanteil. Während der Laufzeit bleibt der Beitrag zwar gleich, die Anteile innerhalb des Beitrags aber nicht. Außerdem unterscheiden sich von Tarif zu Tarif, von Laufzeit zu Laufzeit und versicherter Person zu versicherter Person (alters- und geschlechtsabhängig).
Um die Ablaufleistung eines Kapital bildenden Vertrages zahlen zu können, ist ein Sparvorgang erforderlich. Der Teil des Beitrages, der nicht für die Übernahme des Versicherungsschutzes (Risikoanteil) und für die Kosten des Vertrages (Kostenanteil) benötigt wird, wird mit dem so genannten Rechnungszins, der über die gesamte Laufzeit garantiert ist, verzinslich angesammelt. Die angesammelten Teile bilden das Deckungskapital. Das Deckungskapital erreicht bei Ablauf des Vertrages die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Der Risikoanteil ist erforderlich, um vorzeitige Versicherungsfälle abdecken zu können. Die Wahrscheinlichkeit des vorzeitigen Todesfalles wird mit Hilfe von Sterbetafeln ermittelt. Die Sterbewahrscheinlichkeit ist vom Alter und dem Geschlecht abhängig. Die Sterbewahrscheinlichkeit steigt mit zunehmendem Alter. Auf der anderen Seite wächst durch die eingezahlten Beiträge auch das Deckungskapital an, so dass der Teil, der für das Unternehmen noch im Risiko steht, mit zunehmender Vertragsdauer immer kleiner wird. Deswegn nimmt der Risikoanteil während der Laufzeit erst zu und sinkt später wieder ab.
Auch die Kosten, die der Versicherer hat, müssen in einem gesonderten Teil berücksichtigt und vom Versicherungsnehmer getragen werden. Sie werden unterteilt in Abschluss- und Verwaltungskosten.
Die Abschlusskosten werden i.d.R. nach dem Zillmerverfahren (benannt nach seinem „Erfinder“, dem Mathematiker August Zillmer) mit den Beiträgen verrechnet. Dabei werden die ersten Beiträge zur Tilgung von Abschlusskosten herangezogen, soweit sie nicht für Leistungen im Versicherungsfall und Kosten des Versicherungsbetriebs bestimmt sind. Das Verrechnungsverfahren hat zur wirtschaftlichen Folge, dass in der Anfangszeit Ihrer Versicherung kein Rückkaufswert und keine beitragsfreie Versicherungssumme vorhanden sind.
Die laufenden Verwaltungskosten sind i. Allg. anhand der Versicherungssumme oder der Beiträge bemessen. Häufig werden auch Stückkosten angesetzt.