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Beitragserhöhung 2005
Höherer Beitrag für „Kinderlose“ in der sozialen Pflegeversicherung
Seit dem 01.01.2005 zahlen kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung (Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung) ab dem 23sten Lebensjahr einen Beitragszuschlag von 0,25 Prozentpunkten. Damit ist der Beitragsanteil für Arbeitnehmer von 0,975 % auf 1,225 % des Einkommens (bis zur Beitragsbemessungsgrenze von derzeit monatlich 3.825,00 EUR (Stand: 2012) gestiegen.
Die Arbeitgeber beteiligen sich an diesem Beitragszuschlag nicht. Von dem Beitragssatz von 1,95 Prozent tragen sie weiterhin 0,975 Prozentpunkte.
Die Private Pflegepflichtversicherung ist von dieser Änderung nicht betroffen.
Das verbessert die Beitragssituation der Privaten Pflegepflichtversicherung gegenüber der Sozialen Pflegepflichtversicherung.
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