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Baufinanzierung, Hypothekendarlehen, Hypothekenfinanzierung

Beleihungsobjekte

Beleihbar sind bebaute Grundstücke und Bauvorhaben in Form von Grundstückseigentum, Wohnungseigentum und Erbbaurecht, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

  • Das Gebäude wird überwiegend und dauernd zu Wohnzwecken genutzt.
  • Das Grundstück befindet sich in Deutschland.
  • Das Gebäude entspricht heutigen Wohnvorstellungen (zum Beispiel Sanitäreinrichtung innerhalb der Wohnbereiche, moderne Heizversorgung.
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