Beleihbar sind bebaute Grundstücke und Bauvorhaben in Form von Grundstückseigentum, Wohnungseigentum und Erbbaurecht, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
Das Gebäude wird überwiegend und dauernd zu Wohnzwecken genutzt.
Das Grundstück befindet sich in Deutschland.
Das Gebäude entspricht heutigen Wohnvorstellungen (zum Beispiel Sanitäreinrichtung innerhalb der Wohnbereiche, moderne Heizversorgung.