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Eigentümer-/ Mieter-Rechtsschutz
Quick-Info
Die Grundstücks- und Miet-Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken kann meist zusätzlich zur Familienrechtsschutz vereinbart werden. Versicherungsschutz besteht für Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter und Nutzungsberechtigte von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen.
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Der Versicherungsschuzt umfasst: |
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (z. B. Rechtsstreitigkeiten aus Vermietung und Verpachtung)
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten ( z. B. Streit um die Anerkennung von Abschreibungen)
5 gute Gründe
- Abwehr von unberechtigten Ansprüchen
- Übernahme von Gerichts- und Anwaltskosten
- Durchsetzen eigener Ansprüche aus Vermietung und Verpachtung
- Reduzierung des finanziellen Risikos bei Gerichtsprozessen
- Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Mieter oder Pächter
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