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Leistungen
Die gesetzliche Rentenversicherung hat als Hauptaufgabe die Zahlung von Renten für verschiedene Versicherungsfälle:
- Altersrenten
Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt Ihnen bei Erreichen eines bestimmten Alters eine monatliche Rente. Das Alter, ab dem die Rente gezahlt werden kann, wird durch das Erfüllen von Wartezeiten bestimmt und kann an weitere Bedingungen geknüpft sein. Die Regelaltersrente wird für Männer und Frauen ab dem 65sten Lebensjahr grundsätzlich ohne Abzüge gezahlt. Wollen Sie sich vorher zu Ruhe setzen, wird Ihre Rente für jeden Monat, für den Sie vor Ablauf des 65.sten Lebensjahres Rente beanspruchen, um 0,3 % gekürzt. Der früheste Zeitpunkt ist das 60. Lebensjahr.
- Erwerbsminderungsrenten
Der Gesetzgeber hat den Schutz gegen die finanziellen Folgen einer Frühinvalidität zum 01.01.2001 neu geregelt. Statt der bisherigen Renten wegen Erwerbs- und Berufsunfähigkeit wurde eine neue zweistufige Erwerbsminderungsrente eingeführt. Erwerbsgemindert ist derjenige, dessen Restleistungsvermögen in einem beliebigen Beruf auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt begrenzt ist.
- Hinterbliebenenrenten
Hierzu zählen Witwen- oder Witwerrenten, die an den hinterbliebenen Ehegatten bei Tod des Versicherten gezahlt werden. Die Witwen- /Witwerrente wird gezahlt, wenn der/die Hinterbliebende mindestens ein Jahr mit dem Versicherten verheiratet war. An Witwer oder Witwen wird im Falle der Wiederheirat eine Rentenabfindung gezahlt. Außerdem gehören auch Waisenrenten in Form von Halbwaisenrenten (bei Tod eines Elternteils) oder Vollwaisenrenten (bei Tod des Versicherten und des anderen Elternteils) zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Rentenversicherung.
- Erziehungsrente
Erziehungsrente können Versicherte erhalten, die ein eigenes Kind oder das des geschiedenen Ehe-gatten erziehen, wenn der geschiedene Ehegatte verstorben ist.
- Rehabilitationsmaßnahmen
Darunter sind alle Maßnahmen zu verstehen, die zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit durchgeführt werden. Dazu gehören:
- berufsfördernde Maßnahmen (Umschulung, Berufsvorbereitung, etc.)
- ergänzende Leistungen (Übergangsgeld zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Versorgung des Versicherten und seiner Familie)
- Alle Rentenbezieher erhalten zusätzlich einen Zuschuss zu ihrer Krankenversicherung.
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