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Träger
Die gesetzliche Rentenversicherung teilt sich in verschiedene Körperschaften des öffentlichen Rechts auf, die alle staatlicher Aufsicht unterstehen. Die verschiedenen Körperschaften (Träger) sind für verschiedene Personenkreise zuständig.
Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) Sitz in Berlin |
Für alle Angestellten, Künstler, Publizisten, selbstständige Lehrer, Erzieher, Pflegepersonen, Hebammen, Entbindungspfleger |
Landesversicherungsanstalten für Arbeiter (LVA) 18 verschiedene LVA |
Für Arbeiter, Handwerker und selbstständige Handwerksmeister |
| Seekasse |
Für in der Seefahrt beschäftigte Angestellte und Seelotsen, Küstenschiffer und Küstenfischer |
Bundesknappschaft Sitz in Bochum |
Für Angestellte und Arbeiter in knappschaftlichen Betrieben (Betriebe, in denen Mineralien oder ähnliche Stoffe bergmännisch gewonnen werden) |
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Bundesbahn-Versicherungsanstalt |
Für Angestellte und Arbeiter der Deutschen Bundesbahn |
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zum Thema erhalten Sie von den Barmenia Versicherungen
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