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Gruppenkranken
Quick-Info
Firmen können für ihre Mitarbeiter privaten Krankenversicherungsschutz erwerben. Ein Gruppenvertrag muss grundsätzlich mindestens 30 Mitarbeiter versichern. Die Beiträge sind meist niedriger als bei Einzelverträgen, Wartezeiten zu Vertragsbeginn entfallen, der Ehepartner und die Kinder lassen sich üblicherweise mitversichern.
In Frage kommen nicht nur Vollversicherungen und Verdienstausfallpolicen, sondern auch – als Ergänzung zum gesetzlichen Kassenschutz – Zusatzversicherungen für den Krankenhausaufenthalt.
Die Rahmenverträge zur Gruppen-Krankenversicherung werden zwischen den Versicherungsunternehmen und den jeweiligen Unternehmen geschlossen. Dabei gibt es folgende Möglichkeiten:
- Das Unternehmen schließt für seine Arbeitnehmer als Extra-Sozialleistung eine Kranken-Ergänzungsversicherung ab. Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge und der Arbeitnehmer tritt als versicherte Person auf.
- Das Unternehmen vereinbart mit dem Versicherungsunternehmen besondere Tarife, die speziell für seine Mitarbeiter gelten.
Die Unternehmen haben den Vorteil, dass die Arbeitnehmer sehen, dass sie sich für ihre Belange einsetzen. Damit erfolgt eine größere Bindung an das Unternehmen.
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