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Kfz-Versicherung für Betriebe und Freiberufler

Kfz-Haftpflicht

In einem Fall ist eine Haftpflichtversicherung, gleichgültig ob für eine Privatperson oder einen Unternehmer, obligatorisch: nämlich dann, wenn Sie Auto fahren möchten. Ein Kraftfahrzeug darf in Deutschland nur dann benutzt werden, wenn für den Wagen eine Haftpflichtversicherung besteht.

Ohne bestätigten Versicherungsschutz (Vorlage des Versicherungsnachweises beim Straßenverkehrsamt) gibt es kein Nummernschild - und damit keine Zulassung. So wird sichergestellt, dass alle Schäden, die ein Fahrer verursacht, unabhängig von den finanziellen Verhältnissen des Fahrzeughalters - bis zu den i.d.R. ausreichenden Deckungssummen - ersetzt werden.

Die Versicherungsprämie richtet sich nach der Art der Nutzung, dem Fahrzeugtyp, den schadenfreien Jahren und - bei Personenwagen - auch nach dem Zulassungsort des Wagens; zusätzlich ggf. auch nach der jährlichen Fahrleistung, der Nutzung einer Garage oder nach dem Alter des Fahrers.

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