Bei Arbeitsunfähigkeit besteht für ein und die selbe Krankheit Anspruch auf Krankengeld für max. 78 Wochen innerhalb von drei Kalenderjahren. Besteht Anspruch auf Lohn- bzw. Gehaltsfortzahlung durch den Arbeitgeber, wird diese Zeit angerechnet.
Das Krankengeld beträgt 70 % vom Bruttoeinkommen (max. von der Beitragsbemessungsgrenze), höchstens jedoch 90 % des Nettoeinkommens.
Die verbleibende Lücke können Sie ganz einfach mit einer privaten Ergänzungsversicherung schließen.