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Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung

Krankengeld

Bei Arbeitsunfähigkeit besteht für ein und die selbe Krankheit Anspruch auf Krankengeld für max. 78 Wochen innerhalb von drei Kalenderjahren. Besteht Anspruch auf Lohn- bzw. Gehaltsfortzahlung durch den Arbeitgeber, wird diese Zeit angerechnet.

Das Krankengeld beträgt 70 % vom Bruttoeinkommen (max. von der Beitragsbemessungsgrenze), höchstens jedoch 90 % des Nettoeinkommens.

Die verbleibende Lücke können Sie ganz einfach mit einer privaten Ergänzungsversicherung schließen.

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