Direkteinstieg
Stationäre Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung

Stationäre Behandlungen

Behandlung im nächstgelegenen Vertragskrankenhaus

  • Behandlung durch den Dienst habenden Arzt
  • Unterbringung im Mehrbettzimmer
    • Zuzahlung von 10 EUR pro Tag, begrenzt auf 28 Tage pro Kalenderjahr bei Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Notwendige Transportkosten zum und vom Krankenhaus
    • Selbstbeteiligung des Versicherten 10 % der Kosten, mindestens 5 EUR maximal 10 EUR je Fahrt
    • Keine Kostenübernahme eines Krankenrücktransports aus dem Ausland