Kuren sollen max. drei Wochen dauern und können alle vier Jahre beantragt werden.
Ambulante Vorsorgekur in einem anerkannten Kurort
Erstattung von ärztlichen Behandlungen, Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel Bei Behandlung mit Unterkunft und Verpflegung in einer vertraglichen Vorsorgeeinrichtung Selbstbeteiligung von 10 EUR pro Tag Zuschuss von bis zu 13 EUR für übrige Kosten, z. B. selbst beschaffte Unterkunft sowie Verpflegung.