Direkteinstieg
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung

Kurleistungen

Kuren sollen max. drei Wochen dauern und können alle vier Jahre beantragt werden.

  • Ambulante Vorsorgekur in einem anerkannten Kurort 
  • Erstattung von ärztlichen Behandlungen, Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel
  • Bei Behandlung mit Unterkunft und Verpflegung in einer vertraglichen Vorsorgeeinrichtung Selbstbeteiligung von 10 EUR pro Tag
  • Zuschuss von bis zu 13 EUR für übrige Kosten, z. B. selbst beschaffte Unterkunft sowie Verpflegung.
    • Sanatoriumskur (nur in bestimmten Vertragseinrichtungen)
      • Selbstbeteiligung in Höhe von 10 EUR pro Tag (bei Anschluss-Reha-Maßnahmen begrenzt auf 28 Tage pro Kalenderjahr)