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Motorradversicherung, Mopedversicherung, Mopedkennzeichen

Motorradversicherungen

Quick-Info

Unter dem häufig verwendeten Begriff Motorrad sind folgende Kraftfahrzeuge zusammengefasst:

  • Krafträder und Roller (Krafträder oder Roller sind Fahrzeuge, die über 125 ccm Hubraum oder eine Motorleistung von mehr als 11 kW (15 PS) bei mindestens 50 ccm Hubraum verfügen. Sie sind damit Motorräder im eigentlichen Sinn.)
  • Leichtkrafträder und Leichtkraftroller (Krafträder/-roller sind Fahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm bis einschließlich 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW. Fahrvoraussetzung ist der Führerschein A1, früher 1b. Für 16- und 17-Jährige muss die Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h begrenzt sein. Als Autofahrer dürfen Sie damit fahren, wenn Sie vor dem 01.04.1980 den Führerschein Klasse 3 erworben haben.
  • Kleinkrafträder und Kleinkraftroller (Kleinkrafträder/-roller sind Krafträder bis 50 ccm Hubraum, die ein amtliches Kennzeichen führen und deren Höchstgeschwindigkeit mehr als 40 km/h beträgt.)
  • Mofa und Moped (hierunter fasst man Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und nicht mehr als 50 ccm Hubraum (Mokicks, Roller sowie dreirädrige Kleinkrafträder), Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und höchstens 50 ccm Hubraum (Leichtmofas, Mofas und Mopeds) und Krankenfahrstühle mit Hilfsmotor (bis zu 30 km/h Höchstgeschwindigkeit) zusammen.)

Auch Motorräder stellen ein erhebliches Gefährdungspotenzial dar. Aus diesem Grund gilt auch für diese Fahrzeuge das Pflichtversicherungsgesetz. D. h., dass auch für ein Motorrad mindestens ein Haftpflichtversicherungsschutz abgeschlossen werden muss (§ 1 PflVG). Zum Abschluss einer Fahrzeugversicherung (Kasko) besteht kein gesetzlicher Zwang.

5 gute Gründe
  • Ohne Abschluss einer Haftpflichtversicherung darf keines der o. g. Motorräder betrieben werden
  • Versicherungsschutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Schutz des Privatvermögens vor Haftpflichtansprüchen
  • Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen Dritter (auch gerichtlich)
  • Versicherungsschutz auch im Ausland
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Mopedkennzeichen 2009 Am 01.03.2009 hat das neue Versicherungsjahr für Mopedfahrer begonnen. Das bisher gültige schwarze Kennzeichen muss durch ein blaues ersetzt werden!