Direkteinstieg
Betriebliche Altersvorsorge: Direktzusage, Pensionszusage

Pensionszusage

Quick-Info

Der Arbeitgeber sagt dem Arbeitnehmer zu, ihm Versorgungszusagen aus eigenen Mitteln zu gewähren. Zur Finanzierung der Leistungen werden zuvor Rückstellungen aufgebaut. Der Arbeitgeber kann zusätzlich eine Rückdeckungsversicherung abschließen, um sich vor dem Todesfall-, Invaliditäts- und dem Langlebigkeitsrisiko zu schützen.

Der Vorteil der Direktzusage ist es, dass das Unternehmen Rückstellungen bildet und somit seinen steuerpflichtigen Gewinn mindert. Gleichzeitig führen die Rückstellungen zu einer erhöhten Liquidität.

5 gute Gründe
  • Der Arbeitgeber kann auch Kapitalzahlungen als Versorgungsversprechen zusagen
  • Die Beiträge sind in unbegrenzter Höhe steuerfrei und bis zu einem monatlichen Betrag von 212 Euro (4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung West (in 2008: 63.600 Euro)) sozialversicherungsfrei.
  • Der Arbeitgeber kann seine Versorgungszusage frei gestalten und erhöhen.
  • Die Direktzusage führt zu einem Steuerstundungseffekt durch Rückstellungsbildung in der Bilanz.
  • Der Arbeitgeber kann die Art der Rückdeckung seiner Versorgungszusage frei wählen.
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