Wie funktioniert das System der staatlichen Zulagen?
Seit 2002 können Sie Zulagen und Steuervorteile erhalten. Die ersetzende private Eigenvorsorge und die Förderung sollen bis zum Jahr 2008 stufenweise aufgebaut werden. Der geförderte Gesamtjahresbeitrag setzt sich aus Ihrem Eigenbeitrag und den Zulagen zusammen:
Ihr Eigenbetrag + staatliche Zulagen = Geförderter Gesamtjahresbeitrag
Sie selbst zahlen nur Ihren Eigenbeitrag. Die staatlichen Zulagen werden Ihrem Vertrag gutgeschrieben. Sie können den geförderten Gesamtbeitrag mit Ihrer Einkommensteuererklärung als zusätzliche Sonderausgaben geltend machen. Dadurch verringert sich Ihr zu versteuerndes Einkommen. Übersteigt diese Steuerersparnis die Zulagen, so erhalten Sie die Differenz zusätzlich.
(Neben den Zulagen, sind die eigenen Beiträge auch noch steuerlich im Rahmen von Sonderausgaben besonders berücksichtigt.)