|
|
Wie hoch ist die Förderung?
Über die Zulagen hinaus fördert der Staat die private Altersvorsorge auch steuerlich. Die Eigenbeiträge zur staatlich geförderten Altersvorsorge mindern die Höhe der Einkommensteuer über den Sonderausgabenabzug.
Die abzugsfähigen Sonderausgaben Ihres Gesamtbeitrages sind begrenzt auf einen in den nächsten Jahren festgelegten Wert. Er beträgt:
|
Zeitraum |
bis zu |
|
2002 und 2003 |
525 € |
|
2004 und 2005 |
1.050 € |
|
2006 und 2007 |
1.575 € |
|
ab 2008 |
2.100 € |
Zulagen
Ihre jährlichen Zulagen sind abhängig von Ihrem geleisteten Eigenbeitrag, vom Familienstand, der Anzahl Ihrer Kinder und Ihrem Einkommen.
|
Zeitraum |
Grundzulage |
Kinderzulage pro Kind |
|
2002 und 2003 |
38 € |
46 € |
|
2004 und 2005 |
76 € |
92 € |
|
2006 und 2007 |
114 € |
138 € |
|
ab 2008 |
154 € |
185 € |
Die Zulagen erhalten Sie in voller Höhe nur dann, wenn Sie einen bestimmten Prozentsatz Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahres-Einkommens (abzüglich Ihrer Zulagen) als Eigenbeitrag in Ihre ersetzende private Eigenvorsorge investieren. Auch hier gelten im Zeitablauf steigende Prozentsätze:
|
ab |
2002 |
2004 |
2006 |
2008 |
|
mindestens |
1% |
2% |
3% |
4% |
Mindestens sind 60 Euro jährlich einzuzahlen (Sockelbetrag). Unterschreiten Sie diese Beiträge, werden Ihre Zulagen vom Staat entsprechend gekürzt.
|
zum Thema erhalten Sie von den Barmenia Versicherungen
|
|
|
|
|