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Altersvorsorge, private Rentenversicherung, Absicherung im Alter, Riesterrente

Wie hoch ist die Förderung?

Über die Zulagen hinaus fördert der Staat die private Altersvorsorge auch steuerlich. Die Eigenbeiträge zur staatlich geförderten Altersvorsorge mindern die Höhe der Einkommensteuer über den Sonderausgabenabzug.

Die abzugsfähigen Sonderausgaben Ihres Gesamtbeitrages sind begrenzt auf einen in den nächsten Jahren festgelegten Wert. Er beträgt:

Zeitraum

bis zu

2002 und 2003

525 €

2004 und 2005

1.050 €

2006 und 2007

1.575 €

ab 2008

2.100 €

Zulagen

Ihre jährlichen Zulagen sind abhängig von Ihrem geleisteten Eigenbeitrag, vom Familienstand, der Anzahl Ihrer Kinder und Ihrem Einkommen.

 Zeitraum

 Grundzulage

 Kinderzulage pro Kind

 2002 und 2003

 38 €

46 €

 2004 und 2005

76 € 

 92 €

 2006 und 2007

114 € 

 138 €

 ab 2008

 154 €

185 €


Die Zulagen erhalten Sie in voller Höhe nur dann, wenn Sie einen bestimmten Prozentsatz Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahres-Einkommens (abzüglich Ihrer Zulagen) als Eigenbeitrag in Ihre ersetzende private Eigenvorsorge investieren. Auch hier gelten im Zeitablauf steigende Prozentsätze:

 ab

 2002

2004 

 2006

2008 

 mindestens

 1%

2% 

 3%

4% 

Mindestens sind 60 Euro jährlich einzuzahlen (Sockelbetrag).
Unterschreiten Sie diese Beiträge, werden Ihre Zulagen vom Staat entsprechend gekürzt.

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