Die gesetzliche Sozialversicherung bildet in Deutschland die wichtigste Institution der sozialen Sicherung. Sie ist eine staatlich eng geregelte Fürsorge, die von selbstverwalteten Versicherungsträgern organisiert wird.
Das gesetzliche Sozialversicherungssystem gliedert sich in fünf einzelne Versicherungszweige:
- Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
- Die gesetzliche (soziale) Pflegeversicherung (SPV)
- Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV)
- Die gesetzliche Unfallversicherung (GUV)
- Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung
Zu den Aufgaben der Sozialversicherung gehören neben den eigentlichen Versicherungsleistungen im engeren Sinn auch Prävention und Rehabilitation.
Finanziert wird die Sozialversicherung zum überwiegenden Teil aus einkommensabhängigen Beiträgen, in einigen Zweigen auch aus Steuermitteln. Die Sozialversicherungsbeiträge werden (mit einigen Ausnahmen) "paritätisch", also jeweils zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen.
Ziel der Sozialversicherung ist auch, den Personen eine Versicherung zu ermöglichen, die bei privaten Versicherungen nicht oder nur zu sehr hohen Beiträgen aufgenommen werden. In der Regel besteht deshalb in den einzelnen Sozialversicherungszweigen Versicherungspflicht.