Für die eigene oder die Bestattung naher Angehöriger rechtzeitig vorzusorgen, fällt meistens nicht so leicht. Dabei ist die eigene Vorsorge heute wichtiger denn je: Seit dem 01.01.2004 gehört die Zahlung eines Sterbegeldes nicht mehr zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Sterbegeldversicherung dient der finanziellen Absicherung besonderer Aufwendungen im Sterbefall (z. B. Bestattungskosten oder Erbschaftsteuer). Die Versicherungssumme wird beim Tod der versicherten Person fällig.
Viele Gesellschaften bieten unter besonderen Bedingungen auch eine Sterbegeldvorsorge ohne Gesundheitsprüfung und ggf. mit zusätzlichen exklusiven Serviceleistungen, wie z.B. Unterstützung bei der Suche nach ortsansässigen Bestattern (oft in Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Dienstleistungsunternehmen).
5 gute Gründe
Kapitalleistung bei Tod der versicherten Person
Eine Überschussbeteiligung erhöht die garantierte Kapitalleistung zusätzlich.
Oftmals Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung möglich.
Beginn auch bei hohem Eintrittsalter möglich.
Einige Angebote enthalten zusätzliche exklusive Serviceleistungen.