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Kapital bildende Lebensversicherung, Term-Fix-Versicherungen, Familienabsicherung

Mögliche Varianten

Ausbildungsversicherung

Diese Form wird abgeschlossen, um die z. B. Ausbildung eines Kindes abzusichern (Ausbildungsversicherung), um Kapital für eine Existenzgründung oder einen sonstigen Anlass zu einem festgelegten Termin zur Verfügung zu haben. Das Kapital kann für die Berufsausbildung oder das Studium des Kindes verwendet werden. Genauso kann es aber als Starthilfe nach der Berufsausbildung dienen. Das Ziel, z. B. die möglichen Studienkosten Ihres Kindes abzusichern, ist ein Stück näher gerückt.

Die echte Ausbildungsversicherung ist keine Term-Fix-Versicherung. Bei ihr sind sowohl das Kind als auch der Ernährer versichert. Stirbt das Kind wird die Versicherungssumme fällig und die Versicherung endet. Stirbt der Ernährer entfällt die weitere Beitragszahlung.

Aussteuerversicherung

Eine Variante der Term-Fix-Versicherung ist die Aussteuerversicherung. Hier sind der Ernährer und das zu versorgende Kind jeweils versicherte Person. Damit gilt auch die Heirat des Kindes als zusätzlicher Versicherungsfall. Die Leistung wird fällig, wenn das Kind heiratet, spätestens zum vereinbarten Termin (meist das 25. Lebensjahr des Kindes). Stirbt das Kind, bevor die Leistung fällig wurde, wird das bis dahin vorhandene Deckungskapital ausgezahlt. Stirbt der Ernährer wird der Vertrag beitragsfrei gestellt und die Versicherungsleistung zu dem ursprünglich vereinbarten Termin ausgezahlt.

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