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Überschussbeteiligung
Die Versicherungsleistung einer Kapital bildenden Lebensversicherung setzt sich aus der garantierten Leistung, die bei Vertragsabschluss vereinbart wurde, und zusätzlichen Leistungen aus der Überschussbeteiligung zusammen. Die Überschussbeteiligung hängt von den vom Versicherer erwirtschafteten Überschüssen ab und kann nicht garantiert werden.
Die Überschüsse stammen im Wesentlichen aus den Erträgen der Kapitalanlagen. Um seinen Verpflichtungen jederzeit nachkommen zu können, muß der Versicherer für jede Versicherung eine Deckungsrückstellung bilden. Diese wird aus Sparanteilen der Beiträge gespeist und mit dem so genannten Rechnungszins, der bereits in der beitragskalkulation berücksichtigt ist, verzinzst. Erwirtschaftet der Versicherer einen höheren Zins als den Rechnungszins, entstehen Zinsüberschüsse. Weitere Überschüsse entstehen dann, wenn Sterblichkeit und Kosten geringer sind als bei der Tarifkalkulation angenommen (Risiko- und Kostenüberschüsse).
An den erwirtschafteten Überschüssen werden die Versicherungsnehmer nach Maßgabe der Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung beteiligt. Unterschieden wird bei der Überschussbeteiligung nach laufender Überschussbeteiligung und Schlussüberschussbeteiligung. Im Rahmen der laufenden Überschussbeteiligung erhält Ihre Versicherung jährlich einen Überschussanteil zugeteilt, der gemäß den von Ihnen ausgewählten Variante (z.B. Erhöhung des Versicherungsschutzes, verzinsliche Ansammlung, Fondsanlage) verwendet wird und nach Zuteilung garantiert ist. Ein Schlussüberschussanteil erhält Ihre Versicherung dagegen nur einmalig bei Beendigung. Im Todes- und Rückkaufsfall gibt es ihn häufig aber erst, wenn die Versicherung bereits eine bestimmte Anzahl von Jahren bestanden hat, und auch nur in reduzierter Höhe.
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