Direkteinstieg
Risikovorsorge, Risikolebensversicherung, Berufsunfähigkeitsvorsorge, Familienabsicherung

Umtauschrecht

Risikoversicherungen (mit gleich bleibender Versicherungssumme) haben i.d.R. ein Umtauschrecht. Der Versicherungsnehmer kann seine Risikoversicherung innerhalb einer bestimmten Frist (meistens 10 Jahre seit Versicherungsbeginn) in eine Kapital bildende Lebensversicherung umwandeln – und das ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Wird gleichzeitig noch eine Erhöhung des Versicherungsschutzes gewünscht oder ist eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung eingeschlossen, muss allerdings eine erneute Gesundheitsprüfung durchgeführt werden. Der Beitrag für die neu abgeschlossene Versicherung berechnet sich aus dem (neuen) Eintrittsalter bei Umtausch und der dann neu zu wählenden Laufzeit des Vertrages.

Weitere Informationen erhalten Sie von den Barmenia Versicherungen!
zum Thema erhalten Sie von den Barmenia Versicherungen