Direkteinstieg
Gesetzliche Krankenversicherung: Wer ist versichert?

Wer ist pflichtversichert?

  • Arbeiter und Angestellte, maßgeblich ist die so genannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze). Sie wird jedes Jahr neu festgesetzt. Seit dem 01.01.2003 gibt es zwei KV-Versicherungspflichtgrenzen für Arbeitnehmer - abhängig davon, wo jemand am Tag vor In-Kraft-Treten des Gesetzes (d. h. am 31.12.2002) versichert war.
  • Auszubildende
  • Arbeitslose, wenn sie Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz (=Arbeitslosengeld 1 oder 2,  Unterhaltsgeld) erhalten.
  • Studenten bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Ebenso Personen, die eine in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschriebene berufspraktische Tätigkeit ohne Arbeitsentgelt verrichten.
  • Praktikanten
  • Rentner, die eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, wenn sie mindestens 90 % der zweiten Hälfte des Zeitraumes zwischen der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und der Stellung des Rentenantrages in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert gewesen sind.
  • Selbstständige Künstler und Publizisten
  • Landwirte und ihre mithelfenden Familienangehörigen
  • Seeleute deutscher Seeschiffe
  • Bergleute und andere in knappschaftlichen Betrieben Beschäftigte

Unter Umständen ist eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht möglich.

Weitere Informationen erhalten Sie von den Barmenia Versicherungen!
zum Thema erhalten Sie von den Barmenia Versicherungen