Direkteinstieg
Zahnärztliche Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung

Zahnleistungen

  • Praxisgebühr von 10 EUR je Quartal, soweit die Behandlung nicht auf Überweisung aus demselben Quartal erfolgt.
  • Zahnbehandlung zu 100 % durch Vertragszahnärzte
  • Zahnprophylaxe zu 100 %
    • Vom 6.-20. Lebensjahr 1mal im Halbjahr
    • Erwachsene 1mal im Jahr
  • Zahnersatz
    • Grundsätzlich Zuschuss in Höhe von 50 % der Kosten
    • Bei regelmäßiger Vorsorge in den letzten fünf Jahren 60 % Zuschuss.
    • Bei 10-jähriger Vorsorge 65 % Zuschuss.